Es werde "nicht auf die Fakten Bezug genommen, weil mit absoluter Ignoranz die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Heilbronn unter den Tisch gekehrt werden", heißt es in dem Antrag gegen Bandion-Ortner. Das Gesetz sei "verletzt und unrichtig angewendet" worden. Es handle sich um neue Fakten und um Beweise, die erst nach dem Ende des Strafverfahrens durch die Nachforschungen der deutschen Sachverständigen Hans-Joachim Keim und Bernhard Schrettenbrunner aufgetaucht seien. Anstatt es auf eine Verjährung ankommen zu lassen, hätte die Justizministerin das Hauptstrafverfahren wieder aufnehmen müssen, meint der Anwalt.
Hat Richter "das Netzwerk schützen" wollen?
Seiss sei ein "höchst befangener Richter", der im selben Lions Club wie der Aufsichtsratsvorsitzende der Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) sitze, und weil er selbst in der Tourismusbranche tätig sei. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hätte die "wahren Beweggründe" von Seiss erkennen müssen - dass er "nur das Netzwerk schützen wollte und sein Fehlurteil", so der Anwalt.
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