In der Klage, die am Mittwoch von Katherine Jackson – im Bild mit Jackson Vater Joe - eingereicht wurde, wird AEG vorgeworfen, dem Leibarzt Jacksons nicht wie vereinbart eine Notfallausrüstung zur Verfügung gestellt zu haben.
AEG Live sei für die Handlungen des Arztes Doktor Conrad Murray verantwortlich, hieß es. Dem Mediziner wird vorgeworfen, Jackson vor seinem Tod am 25. Juni 2009 eine Überdosis des Narkosemittels Propofol verabreicht zu haben. Er hat sich vor Gericht für nicht schuldig erklärt.
Murray war Jacksons Leibarzt und sollte während der Vorbereitung auf die Konzerte von AEG bezahlt werden. Allerdings starb Jackson, bevor eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet werden konnte. AEG hat daher erklärt, die Vereinbarung sei nicht bindend. Katherine Jackson hat das Sorgerecht für die drei Kinder des Sängers und klagte auch in deren Namen.
Murrays Anwälte beantragten unterdessen am Mittwoch in Los Angeles die Abweisung einer Klage von Jacksons Vater. Joe Jackson gehöre nicht zu den Erben seines Sohnes und sei daher nicht berechtigt, eine Klage gegen den Arzt wegen fahrlässiger Tötung einzureichen, erklärten sie.
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