Urteil einstimmig

63-Jähriger fasst 20 Jahre Gefängnis für Mord an Sohn aus

Niederösterreich
13.09.2010 17:40
Dass der Vater den Sohn erschossen hat, das steht fest. Doch während es für den Staatsanwalt „eine eiskalte Hinrichtung“ ist, spricht der Todesschütze von „Notwehr“. Denn zur Aussprache brachte auch der Sohn eine Pistole mit – eine harmlose Softgun. Doch die Geschworenen folgten der Anklage mit 6 zu 2 Stimmen.

Es gärte seit Jahren zwischen Vater und Sohn. Seit 2007, als die Ehefrau bzw. Mutter starb und dem Sohn viel Familienvermögen vererbte. Es ging um Mieteinnahmen, die lange Zeit an den Vater überwiesen wurden und die plötzlich der Sohn für sich beanspruchte.

Genau deshalb suchte der Vater einen Rechtsanwalt zur Beratung auf – seinen nunmehrigen Verteidiger Thomas Kralik. Der am Schlusstag vom Gericht in Wiener Neustadt befragt wurde. „Mein Mandant wollte eine friedliche Lösung, also habe ich ein Schreiben aufgesetzt, das er dem Sohn übermittelt hat und ihm zu einem Treffen geraten.“ Das Treffen fand auch statt – und endete mit der Tragödie.

Nochmals befragt wurde auch Schuss-Sachverständiger Ingo Wieser, nachdem ein vom Verteidiger beauftragter Privatgutachter zu einem anderen Ergebnis als der gerichtlich beeidete Experte kam. Denn laut Anklage soll der Schütze auf den vor ihm auf dem Boden knienden Sohn gefeuert haben, was das Privatgutachten widerlegte. Wieser räumte ein, dass vor allem der zweite Schuss den Sohn in einer Wegdreh-Bewegung vom Vater getroffen haben könnte.

„Genauen Aufschluss über die Positionen von Vater und Sohn hätten die Schmauchspuren auf der Softgun geben können, doch dafür hatte der Gerichtsexperte keinen Auftrag“, ärgert sich Verteidiger Kralik. Zumal diese harmlose Waffe des Sohnes – die der Vater für eine seiner echten Pistolen gehalten und deshalb aus Notwehr geschossen haben will – nun gesäubert und spurenfrei ist.

Mord als Schlusspunkt eines Familiendramas, das entschieden die Geschworenen. Das Urteil – 20 Jahre Haft – ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger beruft.

von Gabriela Gödel, Kronen Zeitung

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