Toter im Wiestal

Beweise reichen nicht für Mordverdacht

Salzburg
28.05.2010 21:26
Im mysteriösen Todesfall des Holzknechts Rupert G. (36) in der Wiestal-Schlucht hat sich nun das Oberlandesgericht Linz eingeschaltet: Es wies eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen den Beschluss, die U-Haft gegen einen Verdächtigen nur wegen Verdachts absichtlich schwerer Körperverletzung aufrecht zu halten, ab.

Unter rätselhaften Umständen kam Rupert G. in der Nacht zum 26. Oktober 2008 im Wiestal bei Hallein ums Leben. Seine Leiche wurde erst vier Tage später gefunden. Sie wies zahlreiche tödliche Verletzungen auf. Wie die entstanden sind, konnte aber auch durch die Obduktion nicht eindeutig geklärt werden.

Am 15. April 2010 wurde dann Albert H. (26) aus Adnet verhaftet. Dass es zwischen ihm und Rupert G. eine wilde Rauferei gegeben hat, stand immer fest. Doch nun sah die Staatsanwaltschaft durch neue Ermittlungsergebnisse einen dringenden Mordverdacht.

Den wiederum sah die Haftrichterin nicht. Sie verlängerte die U-Haft nur wegen des Verdachts der absichtlich schweren Körperverletzung, da "die Gefahr besteht, dass Albert H. wegen seines Aggressionspotentials anderen Personen gegenüber wieder mit Gewalt begegnet."

Der Staatsanwalt legte Beschwerde ein. Aber, so Verteidiger Franz Essl: "Die wurde jetzt abgewiesen. Die Ermittlungsergebnisse reichen für einen dringenden Mordverdacht nicht aus."

von Manfred Heininger, Kronen Zeitung
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