Man hoffe, binnen einiger Wochen diesbezüglich eine Entscheidung zu erhalten, so Köhl. Wann der Prozess stattfinden wird, stand vorerst nicht fest. Eine Verhandlung noch vor dem Sommer ist aber so gut wie ausgeschlossen.
Der Antrag der Verteidigung, ein weiteres psychiatrisches Gutachten erstellen zu lassen, das den Zustand des 57-Jährigen zum Tatzeitpunkt - er hatte 2,8 Promille - genauer untersuchen soll, wurde vorerst abgelehnt. Sollte dies tatsächlich nötig sein, könne es der Richter auch noch während der Hauptverhandlung in Auftrag geben, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.
Am 16. Dezember war der Verdächtige, ein Mittelschullehrer und Künstler (57), ins Bezirksgericht Hollabrunn gekommen, um nach damaligen Polizeiangaben die in seinem abgeschlossenen Scheidungsverfahren zuständige Richterin aufzusuchen, weil er sich ungerecht behandelt fühlte. Die 42-jährige leitende Gerichtsangestellte war ihm dabei in den Weg gekommen und versuchte, ihn zu beruhigen. Daraufhin zog der Mann seine Waffe und tötete die Frau mit einem Kopfschuss. Die Bluttat löste in der Folge eine österreichweite Diskussion um die Sicherheit in Bezirksgerichten aus.
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