Wegen Verhetzung

Anklage gegen führende Vertreter der „Identitären“

Österreich
14.05.2018 10:37

Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen zehn führende Vertreter der „Identitären Bewegung Österreich“ (IBÖ) und sieben weitere aktive Sympathisanten Anklage eingebracht. Gegenstand der Ermittlungen sind Verhetzung und kriminelle Vereinigung, teils auch Sachbeschädigung und Nötigung, wie die Behörde am Montag mitteilte.

Ziel der Aktionen und öffentlichkeitswirksam betriebenen Propaganda der führenden Vertreter der IBÖ sei es, „zu Hass gegen die Religionsgesellschaft des Islam, gegen Muslime, Ausländer und Flüchtlinge und insbesondere auch türkische Staatsangehörige aufzustacheln und diese Gruppen durch Beschimpfungen in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen und herabzusetzen“, so die Staatsanwaltschaft Graz.

Das entspreche dem Vorwurf der Verhetzung. Die Behörde geht davon aus, dass es sich bei der IBÖ um eine kriminelle Vereinigung handelt, die darauf ausgerichtet ist, dass von ihren Mitgliedern Verhetzungen und Sachbeschädigungen begangen werden. Der maßgebliche Strafrahmen für das sämtlichen Angeklagten angelastete Vergehen der kriminellen Vereinigung beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Hausdurchsuchung bei Chef der Bewegung
Schon Ende April hatte es umfassende Hausdurchsuchungen unter anderen bei Martin Sellner - Chef der Bewegung - und seinem Sellvertreter Patrick Lenart gegeben. Insgesamt wurden damals sechs Privatwohnungen und vier Geschäfts- beziehungsweise Vereinslokale in Graz und an anderen Orten durchsucht.

Die Identitären beklagten in einem Posting auf ihrer Facebook-Seite die Hausdurchsuchungen und empörten sich, dass Datenträger und Dokumente beschlagnahmt worden seien, die für ihre politische Arbeit extrem wichtig wären. Bei den Hausdurchsuchungen ging es um ein weiteres Ermittlungsverfahren, das Vorwürfe nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz und dem Finanzstrafgesetz betrifft.

Einnahmen aus Versandhandel
Finanziert wird die „Identitäre Bewegung Österreich“ zu einem großen Teil aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Mit ihrem Versandhandel mit dem Verkauf von Kleidung wie Leibchen, Jacken und Hosen mit Uniform-Charakter, Buttons, Plakaten und Aufklebern, die das IBÖ-Zeichen oder IBÖ-Parolen als Logo tragen, sowie Büchern und Tonträgern sei ein „florierendes Unternehmen“ aufgebaut worden.

Mit den erzielten Erlösen der Gesellschaft erwirtschaften sich laut Anklage zwei der Beschuldigten nicht nur ein regelmäßiges Einkommen, sondern sie finanzieren damit auch zum Teil die Aktionen der IBÖ, um dadurch den Umsatz ihres Unternehmens weiter anzukurbeln.

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