Einstimmiges Urteil

Lebenslange Haft nach brutalem Mord an Bekanntem

Österreich
02.02.2018 18:15

Lebenslange Haft lautet das Urteil gegen einen 34 Jahre alten und 13-fach vorbestraften Haftflüchting in Salzburg: Der Angeklagte hatte im Vorjahr einen 64 Jahre alten Bekannten in dessen Wohnung durch Schläge, Tritte und Würgen vorsätzlich derart schwer verletzt, dass dieser schließlich starb. Die Geschworenen befanden den 34-Jährigen einstimmig wegen Mordes schuldig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Tat im Vorjahr war erst nach Tagen bekannt geworden, nachdem Nachbarn Mitte Juni wegen Verwesungsgeruchs im Stiegenhaus die Polizei alarmiert hatten. Bei der Durchsuchung der Wohnung im Salzburger Stadtteil Taxham stießen die Beamten auf die stark verweste Leiche. Da dürfte das Opfer, ein schwerer Trinker, bereits seit sieben bis zehn Tagen tot gewesen sein. Als der Angeklagte kurz nach dem Fund der Leiche erneut im Haus auftauchte, wurde er festgenommen. Er dürfte die Wohnung auch nach der Tat weiter genutzt haben.

Serienrippenbrüche, Frakturen, Einblutungen
Der arbeitslose Abgeklagte saß von April 2014 an fast drei Jahre im Gefängnis und war am 21. März 2017 kurz vor seiner Entlassung nicht mehr von einem Haftausgang zurückgekehrt. In dieser Zeit kam er bei dem 64-Jährigen unter. Den Mann kannte er von früher. Zeugen der Bluttat gibt es nicht, für Staatsanwalt Marcus Neher kam aber nur der 34-Jährige als Täter infrage. Angesichts seiner Vorstrafen sei ihm die brutale Tat zuzutrauen: Das Opfer hatte Serienrippenbrüche, Frakturen an den Querfortsätzen der Lendenwirbel, Einblutungen in der Brusthöhle und typische Würgeverletzungen erlitten. Außerdem seien in der Wohnung vor allem DNA-Spuren des Verdächtigen und des Opfers gefunden worden.

"Mein Mandant hat kein Motiv"
Der Angeklagte hingegen bestritt die Tötung. Er sei zwar am Tag des Leichenfunds in der Wohnung gewesen, davor aber drei Wochen lang nicht. Die Polizei habe er sich wegen seiner Haftflucht nicht zu rufen getraut. Der Verteidiger wies außerdem darauf hin, dass auch andere Männer aus dem Alkoholikermilieu regelmäßig beim Opfer zu Besuch gewesen seien und sich diesem gegenüber gewalttätig verhalten hätten. "Mein Mandant hat kein Motiv, sondern nur Nachteile vom Tod des Mannes gehabt."

Während der Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichtete, legte der Verteidiger des nicht geständigen Salzburgers Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Bei der Strafbemessung sah das Geschworenengericht keinen Milderungsgrund. Erschwerend wogen zahlreiche einschlägige Vorstrafen und der Umstand, dass die Tat während der Flucht begangen wurde. Außerdem kam eine Strafverschärfung wegen Rückfalls zur Anwendung - der Angeklagte war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden.

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