Zu wenige Juristen

Personalmangel gefährdet Rechtsprechung

Österreich
11.02.2009 15:31
Der Oberste Gerichtshof (OGH) und das Wiener Oberlandesgericht (OLG) haben sich am Mittwoch an die Öffentlichkeit gewandt, um auf den in ihren Augen untragbaren Personalmangel an den Obergerichten hinzuweisen. Sie verlangen von den politischen Entscheidungsträgern dringend zusätzliche Fachkräfte, um den mit der jüngsten Novelle der Strafprozessordnung (StPO) einhergehenden Aktenmehranfall bewältigen zu können.

Am OGH sind derzeit 57 Richter tätig, davon sind elf für Strafsachen zuständig. Trotz einer Steigerung von 719 Verfahren im Jahr 2006 auf 942 im Vorjahr (was einer Zunahme von rund 31 Prozent entspricht), wurde eine Planstelle gestrichen. OGH-Präsidentin Irmgard Griss will das nicht hinnehmen. Sie fordert zwei zusätzliche Strafrichter und will "alles in unserer Macht Stehende tun, um die Qualität der Entscheidungen aufrecht zu erhalten". Auch bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern müsste aufgestockt werden. Griss befürchtet eine Verlängerung der Verfahrensdauer um mehrere Monate, wenn der OGH mit seinen Forderungen nicht durchdringt.

Wiener OLG warnt vor Qualitätsverlust
Am Wiener OLG bleiben bereits Fortführungsanträge, aber auch Strafberufungen in sogenannten Freifußsachen längere Zeit liegen. Verzögerungen von drei bis vier Monaten sind keine Seltenheit. Grund: Die 20 Strafrichter hatten im Vorjahr 3.887 Akten zu erledigen, während es im Jahr zuvor noch 2.465 Fälle waren. "Dieser Aktenmehranfall von 57,7 Prozent wurde ohne eine einzige zusätzliche Planstelle bewältigt", betonten Friedrich Forsthuber und Johannes Jilke, Mitglieder der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung und selbst am Wiener OLG tätig. Es sei mit weiteren Verzögerungen und "massiven Qualitätsverlusten" zu rechnen, sollten die maßgeblichen Politiker auf diesen "Akten-Tsunami" nicht reagieren und keine Personalaufstockung bewilligen.

Opferschutz massiv in Gefahr
Die OLG-Richter wollen die sogenannten Fortführungsanträge - falls die Staatsanwaltschaften Anzeigen zurücklegen, haben die Opfer strafbarer Handlungen seit der jüngsten StPO-Novelle das Recht, die Fortsetzung des Verfahrens zu beantragen  - vorerst nicht mehr bearbeiten, wenn ihr "Aufschrei" wirkungslos bleibt. Das könnte dramatische Folgen für die rechtsuchende Bevölkerung haben. "Die Verjährung von Ansprüchen wäre möglich. Der Opferschutz wäre dann das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben ist", warnte Jilke. Für das Wiener OLG mit seinen insgesamt 80 Richtern verlangen die Standesvertreter die Aufnahme von zehn weiteren Juristen. Da auch die Obergerichte in Linz, Graz und Innsbruck - wenn auch in etwas abgeschwächter Form - in Arbeit untergehen, soll der bundesweite Stellenplan für die vier Oberlandesgerichte von derzeit 177 auf 200 Fachkräfte erhöht werden.

Unterstützung kommt von der Vereinigung der Österreichischen StrafverteidigerInnen. Die Politik wäre gut beraten, auf die Anliegen von OGH und OLG in deren Sinn zu reagieren, meinte Generalsekretär Ernst Schillhammer am Mittwochnachmittag.

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