"Alles verloren"

Island gegen Entschädigung für Kaupthing-Kunden

Ausland
11.02.2009 15:26
Der isländische Staatspräsident Olafur Ragnar Grimsson hat sich gegen eine Entschädigung deutscher Sparer durch die Kaupthing-Bank ausgesprochen. "Die Deutschen müssen begreifen, dass die Menschen in Island alles verloren haben", sagte Grimsson der "Financial Times Deutschland". Vor diesem Hintergrund sei es den isländischen Steuerzahlern nicht zu vermitteln, dass sie jetzt auch noch für die Verluste deutscher Sparer aufkommen müssten.

Es sei ungerecht, dass ausländische Anleger erwarteten, dass Island die ganze Last der Finanzkrise trage, sagte das Staatsoberhaupt: "Ich bin überrascht von den Forderungen unserer Freunde im Ausland." Die weltweite Finanzkrise sei nicht allein eine isländische Angelegenheit. Verantwortlich für den Bankencrash sei vielmehr das europäische Bankensystem, das dringend reformiert werden müsse, sagte Grimsson. Die Aussagen stehen übrigens im Gegensatz zu offiziellen Angaben der Bank, die zugesagt habe, alle deutschen Sparer zu entschädigen. Laut Zwangsverwalter verfüge bereits über 80 Prozent der erforderlichen Summe.

330 Millionen Euro aus Deutschland eingefroren
Die mittlerweile verstaatlichte Kaupthing Bank war im Oktober 2008 gemeinsam mit zwei weiteren isländischen Großbanken zusammengebrochen. Angelockt von hohen Zinsversprechungen, hatten 30.000 deutsche Sparer dort insgesamt 330 Millionen Euro angelegt. Seit dem Zusammenbruch der Bank ist dieses Vermögen eingefroren, deutsche Anleger bemühen sich laut dem Bericht bisher vergeblich um eine Auszahlung.

Deutschland sieht Island in der Pflicht
Das deutsche Finanzministerium geht indes weiter von einer Entschädigung der gut 31.000 deutschen Sparer durch die Kaupthing-Bank aus. "Island ist im Rahmen seiner gesetzlichen Einlagensicherung zur Entschädigung der Anleger verpflichtet", erklärte eine Ministeriumssprecherin am Dienstag in Berlin. Die Fakten hätten sich nicht geändert. Deutschland sei aber natürlich weiterhin bereit, Island bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen eines Darlehensanbots zu unterstützen.

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