Lange geisterten alle möglichen Anklagevarianten durch den Raum: Von Sklaverei bis hin zum schweren sexuellen Missbrauch - alles war möglich. Maximaler Strafrahmen für den Mann, der seine Tochter und seine drei inzestuösen Kinder im Keller wie Tiere hielt: 20 Jahre. Der Knackpunkt ist oder war: Kann F. wegen Mordes an seinem neugeborenen Sohn, der 1996 zur Welt kam, belangt werden?
Wie nun aus verlässlicher Quelle verlautet wurde: ja!
Denn er habe nichts getan, um dem Baby, das sichtlich krank, aber überlebensfähig zur Welt kam, die nötige Hilfe angedeihen zu lassen. Er muss also, darauf laufen die Aussagen seiner Tochter Elisabeth hinaus, in Kauf genommen haben, seinen Sohn sterben zu lassen. Im Falle einer Verurteilung droht F. nebst Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher also doch lebenslang!
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.