Ulrike G. hatte nach dem Ausscheiden aus dem „Formel-1-Haushalt“, in dem sie von 2004 bis 2007 beschäftigt war, 14.000 Euro für Überstunden eingeklagt. Der Prozess platzte, weil ihr damaliger Anwalt kalte Füße bekam. Doch dann klagten die Schumacher-Anwälte: Sie forderten 60.000 Euro wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, 20.000 Euro für vermeintliche Interview-Honorare plus 50.000 Eur für das Unterlassungsbegehren, wie die "Krone" berichtete.
Es kam zu einem Vergleich: Unter anderem verpflichtete sich die Frau, nichts (mehr) aus dem Privatleben ihrer Ex-Arbeitgeber zu erzählen und nahm Aussagen zurück, die Cora Schumacher als ehrenrührig empfunden haben könnte. 14 Tage hat das Promi-Paar laut "Krone" jetzt Zeit, dem Vergleich zuzustimmen.
Krieg mit Zettelchen
Zuvor hatten Ulrike G. und Cora Schumacher ihren jahrelangen Kleinkrieg schlussendlich auch über die deutsche „Bild“-Zeitung ausgetragen. Dabei ging es unter anderem um Zettelchen, die die Blondine ihrer Haushälterin und weiteren Angestellten laufend hinterlassen haben soll. Darauf soll etwa zu lesen gewesen sein: „Wo sind eigentlich die ganzen Bananen?“, „Wer macht immer die Nivea leer? Legt euch eine eigene Handcreme zu!“ oder „Für alle! Finger weg von unseren Sachen!“ Gegenüber der „Bild“ sagte Cora: „Jeder Hausfrau würde es bitter aufstoßen, wenn ihre Privatsphäre von Dingen wie Lauschen, Spionieren, private Post Öffnen oder der Benutzung von privaten Gegenständen gestört wird.“
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