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13.02.2022

Bauen und Wohnen

Für den Notfall bestens gerüstet: Notstromaggregate von JK-Elektrotechnik aus Leibsdorf in Kärnten

Wer sich für die kurz- bis mittelfristige Überbrückung von Stromausfällen ein Notstromaggregat anschaffen möchte, sollte sich bei Planung und Anschluss ans Netz unbedingt an den Fachmann wenden.

Unwetter können die Stromversorgung empfindlich stören. Foto: trendobjects - stock.adobe.com

Die Themen Blackout und Versorgungssicherheit werden seit einiger Zeit stark diskutiert. Wohl aus gutem Grunde, denn ein Blackout ist eine reale Gefahr und für eine Gesellschaft, die ihre Versorgung zum Großteil auf Strom aufgebaut hat, wäre ein längerfristiger Stromausfall ein wahres Horrorszenario.

Für den Notfall bestens gerüstet: Notstromaggregate von JK-Elektrotechnik aus Leibsdorf in Kärnten -2

Installation und Planung unbedingt den Profi überlassen. Foto: Gina Sanders - stock.adobe.com

Ebenso kommt es aufgrund stark zunehmender Elementarereignisse (Sturm, Nassschnee etc.) regional auch immer häufiger zu Störungen der Stromversorgung. Viele Landwirte aber mittlerweile auch Privathaushalte besitzen daher bereits Notstromaggregate oder wollen sich eines zulegen. Diese Geräte können dazu beitragen, dass sich Haushalte über eine kurze bis mittlere Zeitspanne selbst versorgen.

Bei Suche und Kauf eines solchen Aggregates sind einige Punkte zu beachten, wobei die wohl entscheidendste Frage, jene der Leistung ist: Was soll wie versorgt werden? „Für die Dimensionsfindung und Einspeisung in das hauseigene Stromnetz sollte man sich unbedingt Rat bei einem Elektriker einholen, da es einige elektrotechnische Anforderungen gibt, die man beachten muss“, rät Joachim Koller, Geschäftsführer JK-Elektrotechnik. Vor der Installation ist zum Beispiel der Zustand der bestehenden Verteileranlage zu erheben und zu prüfen.

Ein Anschluss muss danach nach genauen Regeln erfolgen. Normen und Vorschriften müssen eingehalten werden. Letztendlich muss auch ihr Netzbetreiber über die fachgerechte Installation und Fertigstellung informiert werden. Die Ausführung ist in den „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze“ (TAEV) geregelt, welche vom Verband der Elektrizitätswerke Österreichs und der Bundesinnung für Elektriker erarbeitet wurde.