Im Prozess hat Hr. Wöginger ausgesagt, er habe 2017 Bewerbungsunterlagen eines ÖVP-Bürgermeisters entgegengenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ich habe mich 2013 um eine leitende Stelle beworben. Da war ein Formular in elektronischer Form auszufüllen, man konnte Dokumente hochladen. Mit Drücken der Enter-Taste ging die Bewerbung an die zuständige Stelle im Finanzministerium. Wenn August Wöginger erklärt, er habe die Bewerbungsunterlagen weitergeleitet, stelle ich mir die Frage, ob er davon ausgeht, dass der Richterin das Prozedere bei einer Bewerbung nicht bekannt ist. Dass er auf dem Dienstcomputer des ÖVP-Bürgermeisters auf Enter gedrückt hat, kann ich mir nicht vorstellen. Ebenso wenig, dass sich das Bewerbungsverfahren seit meiner Bewerbung so geändert hat, dass Bewerbungen über einen Politiker beim Finanzministerium einzureichen sind.
Reinhard Zenz, Herzogenburg
Erschienen am Do, 5.3.2026
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