Der Staat als Selbstbedienungsladen, die Politiker als Weihnachtsmänner. Kostenlose Leistungen als Selbstverständlichkeiten. Was ist die Folge? Defizite und Schulden. Wohin soll das führen? Wenn unsere Generation die Schulden nicht bezahlt, werden es folgende Generationen tun müssen. Wahrscheinlich erst nach Chaos und Staatsbankrott mit entsprechender Reduzierung, weil es anders gar nicht mehr möglich ist. Die derzeitige Situation sollte niemandem Illusionen machen: Die sogenannte „Sanierungsphase“ bis 2030 bedeutet keinen Schuldenabbau, sondern nur weitere Defizite (die hoffentlich allmählich geringer werden, als sie derzeit sind) und ein weiteres Anwachsen der Staatsschulden. Nur drastische Maßnahmen können da helfen: 1. Ausgabenbremse: Ausgaben nur so weit, wie Einnahmen vorhanden sind. Neue Ausgaben nur, wenn Gegenfinanzierung, Einsparungen, Einnahmenüberschuss vorhanden. Das gehört in die Verfassung (natürlich mit Übergangsregelung, die dem derzeitigen Finanz-Desaster Rechnung trägt). 2. Kostenbeteiligung: Keine staatliche Leistung ohne Kostenbeteiligung („Selbstbehalt“), die gestaffelt sein kann. Aber keine Gebührenfreiheiten (Freifahrten etc.), die – wie die Praxis zeigt – zu bedenkenloser Überbeanspruchung führen. Dazu gehören z. B. eine Ambulanz- und Rezeptgebühr. Keine Ausnahme bei Mindestsicherung, weil sie ja alle Ausgaben zur Lebensführung decken soll. 3. Pension: Pensionshöhe richtet sich nach Versicherungsdauer und Beitragsleistung. Berücksichtigung der Zweitpension. 4. Flüchtlinge: Hilfe in erster Linie in Form von Sachleistungen. Taschengeld gestaffelt, je nach Beitrag zur Integration (Sprachkurse, Sozialarbeit) und Fluchtgrund (Prüfungsstadium, subsidiärer Schutz, anerkannter Asylgrund). Richtlinien für die einschlägige Tätigkeit der subventionierten Hilfsorganisationen. 5. Sozialhilfe: Staatliche Aufwendungen für Sozialfälle (z. B. Suchtkranke, Arbeitsunfähige) unter Kontrolle staatlicher Behörden, auch bzgl. Mittelverwendung subventionierter Hilfsorganisationen. 6. Subventionen: Empfänger staatlicher Subventionen (von Bund oder Land) müssen verpflichtet werden, dem Subventionsgeber aus Eigenem den Erhalt weiterer Unterstützungen aus staatlichen Quellen bekannt zu geben. Aufgrund der Mitteilungen ist vom jeweiligen Subventionsgeber die Angemessenheit in Hinblick auf Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu überprüfen.
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