Süßes Dilemma

Malmö bleibt auf 2260 Nutella-Gläsern sitzen

Ausland
27.09.2025 20:00

Ein schlichter Lagerfund in Schweden entwickelt sich jetzt zur rechtlichen Sackgasse. Weil 2260 Gläser Nutella nicht rückverfolgbar sind, dürfen sie nicht verkauft werden. Doch laut neuem Gesetz ist auch die Entsorgung verboten – es sei denn, jemand kratzt vorher jedes einzelne Glas händisch aus.

Ein eigentlich recht banaler Fund führt in Malmö zu einem bürokratischen Stillstand: Bei einer Routinekontrolle hatten Lebensmittelinspektoren in einem Lager 2260 Gläser Nutella entdeckt. Woher sie stammen, weiß niemand.

Schnell war klar: Die Produkte dürfen nicht verkauft, sondern müssen entsorgt werden – so schreibt es das Gesetz in Schweden unmissverständlich vor. Die Nusscreme ist nicht rückverfolgbar, ihre Herkunft lässt sich also nicht nachweisen. Damit gilt sie als unsicheres Lebensmittel. Verkauf ausgeschlossen.

Doch obwohl seitdem schon fast ein Jahr vergangen ist, stehen die Gläser nach wie vor im Lager. Der Grund: Bevor sie entsorgt werden dürfen, muss der Inhalt aus jedem einzelnen Glas entfernt werden. Und genau das ist für die Stadtverwaltung schlicht nicht machbar.

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Wir haben weder die Voraussetzungen noch die Räumlichkeiten, um diese Trennung vorzunehmen.

Arvid Nordland, Leiter der Umweltverwaltung Malmö

Gesetzliche Vorgaben ohne praktikablen Weg
Seit Anfang 2024 verlangt das schwedische Umweltgesetz, dass Lebensmittelverpackungen nicht mehr mitsamt Inhalt entsorgt werden dürfen. Die Regelung dient dem Umweltschutz – etwa um Mülltrennung zu verbessern oder Verschwendung zu reduzieren. Doch im Fall Malmö zeigt sich, wie schwer eine solche Vorschrift in der Praxis umzusetzen ist.

Die Behörde müsste mehr als zwei Tonnen Creme manuell aus den Gläsern entfernen, bevor sie in den Müll dürfen. Personal, Geräte oder geeignete Räume dafür gibt es nicht. Auch ein externer Entsorger, der solche Mengen übernehmen könnte, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt.

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Wir könnten eine Ausnahme beantragen – aber müssten sie uns selbst genehmigen. Das geht nicht.

Arvid Nordland

Keine Ausnahme möglich – Behörde blockiert sich selbst
Noch paradoxer wird es beim Blick auf mögliche Lösungen. Theoretisch könnte sich die Stadt eine Ausnahmegenehmigung holen – eine sogenannte Dispens. Doch auch dieser Weg ist versperrt.

Eine solche Selbst-Genehmigung ist rechtlich ausgeschlossen. Damit steckt die Behörde in einer klassischen bürokratischen Sackgasse: Sie darf die Gläser nicht verkaufen, nicht als Ganzes wegwerfen und auch nicht eigenständig vom Gesetz abweichen. Die Konsequenz: Stillstand.

Gesetz auf dem Prüfstand – Regierung soll reagieren
Der Fall sorgt inzwischen für überregionale Aufmerksamkeit. Die Umweltverwaltung in Malmö will nun eine offizielle Eingabe an die Regierung machen. Ziel: eine Gesetzesänderung oder zumindest ein Mechanismus für pragmatische Einzelfalllösungen.

Solange sich auf politischer Ebene nichts bewegt, bleibt die Situation jedoch unverändert: 2260 Gläser Nutella, ordentlich gestapelt, aber komplett nutzlos. Nicht gefährlich, nicht verdorben – nur eben gesetzlich blockiert.

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