Wie aus dem jüngsten OGH-Urteil hervorgeht, kann es einen Almbauern Haus und Hof kosten, wenn eine seiner Kühe sich gegen einen Hund (der auf der Alm nichts verloren hat) wehrt und ein Mensch aus der Stadt dabei zu Schaden, oder gar zu Tode kommt. Liebe Ambauern! Habt ihr schon daran gedacht, dass Touristen aus der Stadt beim Durchwandern eurer Almen in die Hinterlassenschaften (wir nennen sie Kuhfladen) treten, ausrutschen und sich gar verletzen können? Klagen auf Schadenersatz und auf Schmerzensgeld steht nichts mehr im Wege. Um diversen Klagen vorzubeugen, hat ein steirischer Almbauer den Weg durch seine Alm für Touristen gesperrt. Recht hat er, der Almbauer!
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