Die Verordnungen und Gesetzesänderungen der Regierung, um das Coronavirus zu bekämpfen, betrafen und betreffen eine ganze Reihe von Grundrechten! Die persönliche Freiheit, die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Privatleben usw. Aber unsere Verfassung, die ja vom Bundespräsidenten sehr oft gelobt wird, sieht vor, dass die meisten Grundrechte vom Gesetzgeber eingeschränkt werden können, wenn die Beschränkung zugunsten eines wichtigen öffentlichen Interesses erfolgt! Außer Zweifel steht, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit, in Zeiten einer Pandemie, von überragender Bedeutung ist! Österreich und viele andere Staaten haben deshalb einen allgemeinen Shutdown mit recht harten Maßnahmen durchgezogen! Ob die Regierung mit diesen Maßnahmen mehr Schaden (Kollateralschäden) angerichtet als Leben gerettet hat, wird nach einem hoffentlich baldigen Ende der Pandemie sicher noch zu heftigen Diskussionen führen! Die „Abstandsregel“ (Babyelefant) und das Tragen von Mund- und Nasenschutz sind solche Verordnungen des Gesundheitsministers, die bei Nichteinhaltung seitens der Polizei sogar mit einer gehörigen Geldstrafe geahndet wurden und noch immer werden! Diese Verordnungen gelten für Schülerinnen und Schüler, Spaziergänger im Park, für Kultur- und Sportveranstaltungen, eigentlich für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich brav an Gesetze und Verordnungen halten, wie es in einer Demokratie üblich sein sollte! Ungültig scheinen diese Verordnungen, zum großen Erstaunen der Bevölkerung, für 50.000 Jugendliche und Gutmenschen zu sein! Der Innenminister hat solche Ignoranten noch vor kurzer Zeit als verantwortungslose Gesundheitsgefährder bezeichnet, die sich in Wien zu einer Demonstration versammeln durften und dabei die Verordnung für Mund- und Nasenschutz kaum und die Verordnung der Abstandsregel (kleiner Elefant) überhaupt nicht eingehalten haben! Ob die „Erlaubnis zu solchen Massendemos“ – mit den medizinisch bedingten verordneten Beschränkungen der Regierung, vor allem des Gesundheitsministers, um die Krise zu beenden und eine zweite Pandemie zu verhindern, die ja gerade in Wien wieder zu lodern begann – gerechtfertigt oder kriminell war, liegt in der Verantwortung des Gesundheitsministers und muss parlamentarisch hinterfragt werden! Er sei wegen der Zustände bei den Demos gegen Rassismus, der angeblich besonders in Österreich nicht zu übersehen ist (?), zwar nicht „amused“, aber der Herr Gesundheitsminister freut sich, dass so viele Demonstranten nach Wien gekommen sind, weit mehr als in die Metropolen München und Hamburg! Welch eine Freude, Herr Gesundheitsminister!
Ing. Hans Peter Jank, Villach
Erschienen am Di, 9.6.2020
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