Rechtsanwalt Dr. Wallentin spricht es offen aus: „Viele Menschen befassen sich nicht gerne mit ihrem Tod.“ Die Möglichkeit, ein schwerer Pflegefall zu werden, findet komplette Verdrängung. Aus diesem Grund sind Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen bei uns Mangelware. Das muss sich ändern! Täglich werden uns Bilder von geheilten Covid-19-Patienten ins Haus geliefert. Freudestrahlend verlassen sie, in ihren Krankenbetten liegend, die Intensivstationen. Leider kann intensivmedizinische Betreuung auch mit schweren Dauerschäden enden. Mittels beizeiten verfasster Patientenverfügung in verbindlicher Version kann diesem Verlust von selbstbestimmtem Leben entgegengetreten werden. Beispiel: Ablehnung sämtlicher Wiederbelebungsmaßnahmen. Möglicher Zusatz: „Eine bereits eingeleitete Beatmung ist unverzüglich einzustellen.“ Der Wille des Erkrankten hat Vorrang!
Dr. Wolfgang Geppert, Wien
Erschienen am Do, 9.4.2020
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