Wie in der österreichischen Verfassung festgeschrieben, verliert man automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn man zum Militärdienst einer fremden Armee beitritt. Wie ist das bei den „IS-Kämpfern“? Sind Syrien und der IS-Staat keine fremde Staatsmacht, oder gelten hier andere Bestimmungen? Wenn jemandem die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde, so kann doch dieser Staat nicht mehr für diese Personen verantwortlich sein? Diese Herrschaften haben ihr Schicksal selbst gewählt und müssen nun die daraus erfolgten Konsequenzen tragen. Für Verbrechen, welche von diesen Heerscharen begangen sein mögen, ist die Gerichtsbarkeit des jeweiligen Landes zuständig. Österreich ist sicher nicht verpflichtet, radikalisierte Auswanderer zurückzunehmen. Wenn ein Flüchtling in Österreich etwas anstellt, dann kann er auch nicht abgeschoben werden, da ihn das Land seiner Herkunft nicht zurücknehmen will. Das selbe muss auch für ISS-Kämpfer gelten, also bleibt schön dort, wo ihr freiwillig hingegangen seid.
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