Seit 1. August 2018 gibt es zwei Teilstücke auf der Westautobahn, auf denen man 140 km/h schnell fahren darf. So schön, so gut. Selbstverständlich ist allen klar, dass ab sofort die überwiegende Mehrheit der Autofahrer auf diesen Teilstücken zumindest 150 km/h oder mehr fahren wird. Die Polizei hat jedenfalls bereits jetzt Geschwindigkeitskontrollen angekündigt, was natürlich bei jedem Geschwindigkeitsgebot leider notwendig ist, weil sich sonst kein Autofahrer daran halten würde. Das wirklich Groteske allerdings ist, dass man auf dem oberösterreichischen Teilstück erst ab einer Geschwindigkeit von 159 km/h, auf dem niederösterreichischen Teilstück jedoch bereits ab 147,5 km/h gestraft werden wird. Hier zeigt sich wieder einmal der Auswuchs eines vollkommen außer Rand und Band geratenen Föderalismus innerhalb der einzelnen Bundesländer, den es durchaus zu zähmen gilt. Die Zeit ist wirklich reif für eine längst überfällige Vereinheitlichung diverser anzuwendender Normen innerhalb unseres kleinen, immer noch feinen Österreich – das hat auch die gegenwärtige Regierung durchaus erkannt.
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