Ein neues Gesetz zum Ende der Gatterjagden wird angekündigt. Herr Prof. Klaus Hackländer vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft meint: „Der Tierschutz müsste eigentlich jubeln.“ Man darf nicht ungerecht sein, Herr Professor verurteilt in einer anschaulichen Metapher die Gatter als „Wildbordelle“, danke. Nun aber zum Wörtchen eigentlich. Die wesentlichste Neuerung ist, ab 2023, also „schon“ in fünf Jahren, wird die Hetzjagd mit Hunden in umzäunten Eigenjagden verboten. Das endgültige Aus der Gatterjagd wird uns für Ende 2029 angekündigt, hurra! Schon in elf Jahren. Als Tierschützer ist man es ja gewöhnt, sich in Bescheidenheit und Geduld zu üben und freut sich schon über die kleinsten Erfolge. Doch ehrlich gesagt: Verbote zum Besseren der Wildtiere so quasi für den St. Nimmerleinstag anzukündigen, wenn die meisten der zuständigen Herren vielleicht gar nicht mehr in der Verantwortung und längst auf anderen hoch dotierten Posten sind, ist schlicht Frotzelei. Nun, wie gesagt, man wird bescheiden, zum Jubeln ist dieser auf die lange Bank geschobene Entwurf jedenfalls noch lange nicht.
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