Seit 25. Mai 2018 ist in Österreich das von Brüssel diktierte Datenschutzgesetz samt zugehöriger Verordnung gültig. Es sieht im Kern die ausdrückliche (schriftliche) Zustimmung jedes Menschen vor, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Da ich, wie auch viele andere Menschen, keinesfalls daran interessiert bin, dass meine auch biometrischen und daher streng vertraulichen Daten auf irgendwelchen Servern anderer Länder aufscheinen, stellt sich die Frage, wie ich zu einem Pass komme, ohne dabei die Grundsätze des Datenschutzes zu verletzen. Meine Zustimmung gebe ich nicht zur Verarbeitung meiner Daten im Ausland. Vielleicht kann mir eine Generalanwältin in Brüssel mitteilen, ob wirtschaftliche Notwendigkeiten oder Profit einzelner Firmen im Ausland den bestehenden Datenschutz aufheben.
Peter Ripper, Regierungsrat, Graz
Erschienen am Mi, 13.6.2018
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