. . . sind „Knebelverträge“, ausschließlich zum Vorteil von international agierenden Konzernen. Herr Dr. Gerhard Drexel (Spar-Chef) schrieb in seinem Gastkommentar in der „Kronen Zeitung“, was in Bezug auf die in diesen Verträgen vorgesehenen Schiedsgerichte zu erwarten ist. Konzerne können bei den Schiedsgerichten alles einklagen, was uns Schutz, wovor auch immer, und ihnen einen Nachteil bringt. Um nur ein Beispiel ins Treffen zu führen, dient ein Rauchverbot in Gaststätten usw. der Gesundheit eines ganzen Volkes, aber schmälert die Einnahmen der Tabakkonzerne. Sie werden auf „Entschädigung“ klagen, und das kann uns Milliarden kosten oder das Rauchverbotsgesetz zu Fall bringen – und das kostet uns die Gesundheit. Politiker, egal, von welcher Partei, die diese wie auch nur einen dieser Verträge ratifizieren, müssen dumm oder korrupt sein und im Fall einer Schädigung des Volkes zur Verantwortung gezogen werden. Sie haben für den offensichtlich wissentlich angerichteten Schaden des Volkes mit ihrem eigenen Vermögen bis zum Existenzminimum zu haften.
Heinz Hoffberger, Hörsching
Erschienen am Mo, 28.5.2018
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