Totschnig gab den Wiener Medienanwälten Barbara Auzinger und Bertram Dietrich den Auftrag, alle möglichen rechtlichen Schritte zu ergreifen. Gegen die ARD werde Anfang nächster Woche Klage eingebracht, weitere Klagen gegen Printmedien würden geprüft, erklärte Auzinger.
Der Fernsehsender ARD habe die Sache ins Rollen gebracht, ohne Totschnig die Chance auf eine Stellungnahme zu geben, sagte Auzinger. Auch andere Medien hätten die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Laut Totschnig hat sich die ARD inzwischen durch ihren Chefredakteur bei ihm entschuldigt.
Richter wirft offene Fragen auf
Richter Riebenbauer wehrt sich in einem Schreiben an die Rechtsvertreter von Humanplasma, das er am Dienstag auch Medien zukommen ließ, gegen die Vorwürfe. Er habe zu keiner Zeit Humanplasma des Dopings bezichtigt, vielmehr habe dies der damalige Vorsitzende der Welt-Anti-Doping-Agentur, Richard Pound, in seinem Brief an Sport-Staatssekretär Reinhold Lopatka getan.
Riebenbauer stellt auch klar, dass der Disziplinarausschuss in keinem seiner Berichte die Firma Humanplasma erwähnt habe. Es habe ein letztes Glied in der Beweiskette gefehlt, nämlich dass der bei Wolfgang Perner gefundene Blutbeutel tatsächlich von der Firma stamme.
Widersprüchliche Aussagen
Riebenbauer wies angesichts der Humanplasma-Erklärung, man besitze keine Geräte und kein Knowhow zur Herstellung von Konzentraten für Blutdoping, auf anders lautende Stellungnahmen des Geschäftsführers Rudolf Meixner gegenüber dem ÖSV-Ausschuss hin. Meixner hätte demnach am 9. Juli 2007 via E-Mail erklärt, dass Humanplasma 2004 einen Prozessor angeschafft habe, mit dem die Herstellung von Erythrozyten-Konzentraten möglich sei.
Der ÖSV-Disziplinar-Ausschuss habe laut Riebenbauer im Zuge seiner Recherchen auch folgende weitere Fragen an Humanplasma gestellt: "Wofür sind konkret solche Beutel verwendet worden und wer sind die Abnehmer solcher Produkte? Wenn kein eigenes Labor betrieben wird, wer bestimmt dann Blutgruppe und Rhesusfaktor der Erythrozytenkonzentrate? Da diese Systeme offensichtlich zum Einfrieren der Erythrozyten dienen: Wer hat diesbezüglichen Bedarf? Für welchen Auftraggeber werden die Konzentrate hergestellt, eingefroren, gelagert, aufgetaut und ausgeliefert? Worin besteht die Indikation, das zu tun? Wofür wurden konkret die 20 Stück Blutbeutel der gegenständlichen Charge verwendet?" Ob Humanplasma damals diese Fragen beantwortet hatte, geht aus dem veröffentlichten Schreiben nicht hervor.









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