
Wie das deutsche Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, gehe es dabei um die Frage, ob der dreifache Wimbledon-Sieger unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht habe, die Zahlung von 1,5 Millionen Euro an das Portal zu vermeiden, die dessen Insolvenzverwalter einklagen wollte.
Das Oberlandesgericht München hatte im August 2007 in bereits vierter Instanz die Haftung Beckers für "Sportgate" deutlich abgemildert. Demnach musste das Tennisidol noch 108.465 Euro einschließlich Zinsen zahlen. Die Richter gingen davon aus, dass eine Haftungsverpflichtung Beckers vom Juli 2000 über 1,5 Millionen Euro nicht rechtswirksam war, die das Tennisidol in der Rezeption eines Hotels in Washington unterschrieben hatte.
Laut "Focus" hatte Becker in dem Prozess ausgesagt, es habe sich dabei nur um eine spontan verfasste Übergangsverpflichtung gehandelt. Der Richter habe daran gezweifelt und die Prozessakten der Staatsanwaltschaft übergeben. Winkler wies jedoch darauf hin, "die neuen Ermittlungen richten sich nicht ausdrücklich oder nur gegen Becker. Es gibt in dem Prozess immerhin zwei Parteien".









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