Der 21-jährige Paralympics-Sieger von 2004 verstoße gegen die IAAF-Wettkampfregel 144.2, die jegliche technische Hilfsmittel verbietet. Pistorius hatte im Falle eines Olympia-Startverbots durch die IAAF bereits Einspruch "auf höchster Ebene" angekündigt.
Pistorius hält die Behinderten-Weltrekorde über 100 (10,91 Sekunden), 200 (21,58 Sekunden) sowie 400 Meter (46,56 Sekunden) und wollte in Peking in der südafrikanischen 4x400-Meter-Staffel laufen. Mit einer Sonderregelung hatte ihm die IAAF im WM-Jahr 2007 den Start bei zwei Grand-Prix-Meetings "zu Studienzwecken" erlaubt und auch eine biomechanische Studie finanziert.
30 Prozent "mechanischer Vorteil"
Der "mechanische Vorteil", den sich Pistorius dank seiner Karbon-Prothesen gegenüber unversehrten Athleten verschaffe, sei "höher als 30 Prozent", teilte die IAAF in ihrer Begründung mit. Die Tests am Institut für Biomechanik und Orthopädie der Deutschen Sporthochschule Köln belegen, dass der Südafrikaner bei gleicher Laufgeschwindigkeit 25 Prozent weniger Energie einsetzen muss als unversehrte Sprinter. "Aus diesen Erkenntnissen geht klar hervor, dass ein Athlet mit Cheetah-Prothesen mit weniger Energieverbrauch genauso schnell sprinten kann wie nichtbehinderte Athleten", heißt es in der Begründung.









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