Kampf gegen Terror

Deutsche Polizei darf Passagier-Daten speichern

Ausland
20.12.2007 10:55
Im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität darf künftig auch die deutsche Bundespolizei Daten von Flugpassagieren speichern. Der Bundesrat hat am Donnerstag einer bereits vom Bundestag verabschiedeten EU-Richtlinie zugestimmt, durch die Fluglinien bei Flügen aus Nicht-EU-Staaten dazu verpflichtet werden, der Polizei auf Anfrage Namen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und weitere Informationen über die Passagiere zu liefern.

Gebilligt wird damit auch die schon seit Monaten praktizierte Speicherung von europäischen Fluggast-Daten durch US-Terrorfahnder. Ein entsprechendes Abkommen hatten die Europäische Union und die Vereinigten Staaten bereits Ende Juli unterzeichnet. Danach dürfen die USA im Rahmen des Anti-Terror-Kampfes zahlreiche Datensätze von Fluggästen 15 Jahre lang speichern.

Außerdem stimmte der Bundesrat einer Ergänzung des Bundespolizei-Gesetzes zu, demzufolge Fluglinien dazu verpflichtet werden, Angaben über die beförderten Passagiere auf Antrag der Grenzschutzbehörden zu übermitteln. Das Gesetz soll die Einreisekontrolle verbessern und illegale Einwanderung verhindern.

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