"Das Unternehmen wollte nach der Beschwerde das Problem rasch aus der Welt schaffen und kündigte einfach die Sekretärin", sagt AK-Rechtsexperte Hans Trenner. Doch das ließ sich das Opfer nicht gefallen: Bei einem ersten Verfahren wurde festgestellt, dass die sexuellen Übergriffe tatsächlich stattgefunden hatten. Trenner: "Von dieser Feststellung allein hat die Frau allerdings nichts. "
Also klagte die Rechtsabteilung der Arbeiterkammer am Oberlandesgericht Wien auf Schadenersatz. Das Urteil des Musterprozesses: Für die Zeit der Arbeitslosigkeit muss der Konzern der Gekündigten die Differenz zum Gehalt - 12.500 Euro - bezahlen. Der Fachmann warnt: "Die Firmen könnte es in Zukunft teuer kommen, wenn sie versuchen, bei sexueller Belästigung das Problem durch Kündigung des Opfers zu beseitigen." Noch heuer sollen weitere drei Fälle vor Gericht verhandelt werden.
Von Tina Blaukovics, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.