„Die Wirte, Verkäufer und Eltern sollen wissen, dass die Allgemeinheit nicht für etwas bezahlen muss, das sie verantworten“, so GKK-Obmann Alois Stöger. Wenn also bei einer minderjährigen „Alkoleiche“ die Rechnung vom Schnapskauf gefunden wird, dann ist ein „schuldhaftes Verhalten“ von Verkäufern leicht nachweisbar. Strafbescheide von den Bezirksbehörden sind ebenfalls Beweise. Auch erwachsene Koma-Trinker sind vor Regress nicht gefeit. „Wer sich etwa zum Wettsaufen verabredet und dann ins Spital muss, kann ebenfalls belangt werden. Denn dann waren zu erwartete Konsequenzen, also Trinken bis zum Umfallen, einkalkuliert“, so Stöger.
Prinzipiell will man bei der GKK durch diese Maßnahmen präventiv wirken, also verhindern, dass Teenager zu Alkohol kommen. Jedes Jahr werden Millionen Euro von der OÖGKK regressiert, meist nach fahrlässigen Unfällen oder Schlägereien.
Symbolfoto: Martin A. Jöchl
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