Rechtzeitig gestoppt

VfGH stoppt Ausweisung einer kranken 80-Jährigen

Österreich
04.07.2007 13:56
Der Verfassungsgerichtshof hat die Ausweisung einer 80-jährigen, schwer kranken Türkin gestoppt und ihr damit das Leben gerettet. Die Frau lebt seit Jahren bei ihren Kindern in Vorarlberg und hat in der Türkei keine Verwandten mehr. Sie sollte ausgewiesen werden, weil ihr Aufenthaltstitel abgelaufen war. Zu Schulden hatte sie sich nichts kommen lassen, berichtet Radio Ö1.

Die heute 80-Jährige zog nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 2004 zu ihren beiden Kindern, die sich fortan um sie kümmerten. In Österreich hatte sie dann auch noch einen Schlaganfall erlitten und ist seither pflegebedürftig. Weil ihr Aufenthaltstitel abgelaufen war, sollte die Frau nun ausgewiesen werden, sagte ihr Anwalt Ludwig Wilfried Weh: "Ich würde mich nicht getrauen, zu sagen, dass sie einen Transport überlebt."

Menschenrechtswidrig
Ein ärztliches Attest bestätigt die Einschätzung. Dazu kommt, dass es in der Türkei keine lebenden Verwandten mehr gibt, die sich dort um die 80-Jährige kümmern könnten. "Es müsste im Grunde jemand, der in Österreich aufenthaltsberechtigt ist, mit ihr in die Türkei zurückfahren und sich dort um sie kümmern. Dies widerspricht sowohl der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, als auch jener des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft", so Anwalt Weh.

"Nutzen für Österreich gering"
Der VfGH sieht das genauso und hat die Ausweisung gestoppt. Denn der Nutzen, den Österreich durch eine Ausweisung hätte, stehe in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den die Frau dadurch erleiden würde, bestätigte der Sprecher des VfGH, Christian Neuwirth.

Zuvor hatte die beim VfGH eingereichte Beschwerde eine aufschiebende Wirkung bekommen habe, präzisierte Neuwirth. Die Beschwerde sei erst vor kurzem beim VfGH eingelangt. Wann diese in aller Formalität behandelt wird, sei allerdings noch nicht absehbar.

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