Der 1. Juli 1997, als das Waffengesetz 1996 schlagend wurde, war eine Zäsur. Für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte - diese berechtigt zum Besitz, aber nicht zum Führen von Pistolen, Revolvern sowie Selbstladewaffen - verlangt der Gesetzgeber nun ein Gutachten - und zwar darüber, "ob ein Mensch dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden". Ausnahmen gibt es für Jäger sowie Träger von Dienstwaffen oder jene, die bereits vorher ein waffenrechtliches Dokument hatten.
Damit ist der Kontakt zur Behörde allerdings nicht zu Ende: Zumindest alle fünf Jahre steht die Polizei vor der Türe, um unangekündigt die Verwahrung der Waffen zu überprüfen. Entspricht diese nicht den Vorschriften, macht dies den Besitzer unzuverlässig und das Dokument wird eingezogen.
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