Gerichtsurteil

Elsner-Überstellung nach Wien war rechtens

Österreich
04.04.2007 16:15
Die Überstellung von Ex-BAWAG-Chef Elsner von Frankreich nach Wien am 13. Februar war rechtens, urteilte das Gericht von Aix-en-Provence (Frankreich) am Mittwoch. Elsners Anwalt hatte dagegen Einspruch eingelegt, bevor Elsner Frankreich verlassen hatte. Das sei zulässig, habe aber laut französischer Rechtsordnung keine aufschiebende Wirkung, urteilte das Gericht nach Angaben von Staatsanwalt Charpentier. Elsner hat auch beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde eingebracht, weil er sein Recht auf ein faires Verfahren in Österreich verletzt sieht.

Das französiche Gericht bedauerte in seinem Spruch, dass in so einem Fall keine aufschiebende Wirkung vorgesehen sei, sagte Charpentier am Mittwoch. Am 13. Februar hatten zwei gerichtlich beeidete Ärzte übereinstimmend Elsners Transportfähigkeit festgestellt. Deshalb war auch dem Einspruch von Elsners Anwalt nicht stattgegeben worden, der einige Tage alte Gutachten vorgelegt hatte, die Elsner Transportunfähigkeit attestierten.

Aus seiner Sicht sei der Fall Elsner nun für das Gericht in Aix-en-Provence endgültig erledigt, sagte Charpentier. Ein Rekurs beim obersten Gericht (Cassationsgericht) sei zwar zulässig, aber gegenstandslos, da ja Elsner nicht mehr im Land sei. Elsners französischer Anwalt nannte es auf Anfrage "wahrscheinlich", dass er in Berufung gehen werde.

Elsner beschwert sich beim VfGH
Unterdessen hat Elsner auch beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde eingebracht. Er sieht sein Recht auf ein faires Verfahren (fair trial) in Österreich verletzt. Die Beschwerde ist bereits beim VfGH eingegangen, sagte VfGH-Sprecher Neuwirth am Mittwoch. Wann eine Entscheidung vorliegen wird, lässt sich laut Neuwirth noch nicht abschätzen. Durchschnittlich dauern VfGH-Verfahren bis zur Entscheidung rund neun Monate. Die Zeit drängt, denn der BAWAG-Prozess u.a. gegen Elsner soll am 16. Juli starten.

Elsner bzw. sein Anwalt hatten sich zunächst an den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) gewandt und dort Beschwerden gegen das Landesgericht, die Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft in Wien sowie gegen das Justizministerium eingelegt. Der UVS wies diese wegen "Unzulässigkeit des Rechtsweges" ab - und so wandte sich Elsner an den VfGH.

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