Die gesetzliche Mindeststrafe für Mord begründete die vorsitzende Richterin mit "zahlreichen Milderungsgründen". Sie erwähnte die bisherige Unbescholtenheit des Juristen, sein Geständnis, sein fortgeschrittenes Alter sowie seine laut psychiatrischem Gutachten eingeschränkte Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Erschwerend war die besonders grausame Vorgehensweise. "Eine Wahnsinnstat", hatte die Staatsanwältin zu Beginn des Verfahrens festgestellt. Das Opfer war einem gerichtsmedizinischen Gutachten noch am Leben, als ihm der Kopf vom Rumpf abgetrennt wurde.
In einem Turnkurs für Senioren lernte der Witwer nach dem Tod seiner Frau die erheblich jüngere Frau näher kennen und lieben. Ob es denn keine Probleme gegeben habe, wollte die Richterin wissen. "Kann ich eigentlich nicht sagen", erwiderte der 81-Jährige.
Zeugen zeigen Verständnis
Die Frage nach dem Motiv stand im Vordergrund des Beweisverfahrens. "Er hat gesagt, sie hat dauernd herumgenörgelt", gab ein Polizist zu Protokoll. Noch deutlicher wurden die Nachbarn. Ein 79-jähriger Rentner, der neben der 67 Jahre alten Frau gewohnt hatte, stellte fest: "Ich kann nur eines sagen: Der Mensch erbarmt mir heute noch." Die Frau habe ihn "ausgenommen wie eine Weihnachtsgans, und arbeiten hat er müssen wie ein Sklave", sagte der Pensionist.
Und der erwachsene Sohn einer ebenfalls langjährigen Nachbarin meinte: "Sie war nicht gerade die feine Frau. Er wurde gedemütigt und geschimpft von ihr, wo es gegangen ist, weil sie noch jünger und attraktiver war."
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