Rechtswidrig

Unis vor EU-Ablehnung der Medizinquote

Österreich
18.01.2007 15:15
Österreich steuert auf ein neues EU-Verfahren wegen seiner Quotenregelung für ausländische Medizinstudenten an heimischen Universitäten zu. Wie es aus EU-Kreisen hieß, wird Brüssel die Regelung voraussichtlich für EU-rechtswidrig erklären und ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof starten, das innerhalb eines Jahres in Strafzahlungen münden könnte.

Das zuständige Expertengremium tagte am Donnerstag in Brüssel, die endgültige Entscheidung trifft die EU-Kommission voraussichtlich kommenden Mittwoch. Die EU-Kommission hatte die Entscheidung über die neue Uni-Zugangsregelung in Österreich von Dezember auf Jänner vertagt, weil der Fall gemeinsam mit Belgien behandelt werden sollte.

Der frankophone Teil des Landes hatte im Vorjahr ebenfalls eine Quotenregelung eingeführt, um den Zustrom von französischen Studenten im Vorjahr in einigen Studienrichtungen einzudämmen. Im Unterschied zu Belgien, könnte das neue EuGH-Verfahren gegen Österreich innerhalb von wenigen Monaten entschieden sein. Weil es um die Nicht-Umsetzung eines früheren Urteils geht, droht Österreich nunmehr eine Geldstrafe.

Der EuGH hatte im Juli 2005 Österreichs Uni-Zugangs-Beschränkungen für ausländische Studenten aufgehoben, weil sie gegen EU-Recht widerstießen. Nach einer Übergangsregelung ohne Beschränkungen wurden ab dem Wintersemester 2006 eine Quotenregelung für Medizin eingeführt: 75 Prozent der Studienplätze wurden für Inhaber österreichischer Reifezeugnisse reserviert, 20 Prozent für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU-Bürger. Gleichzeitig wurde die Zahl der Anfängerstudienplätze in Medizin von 1.250 auf 1.500 um 20 Prozent erhöht.

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