"Littering"-Studie

Müll in Landschaft: Verpackungen größtes Problem

Wohnkrone News
22.08.2017 07:19

Zum ersten Mal in Österreich hat nun das Land Salzburg erhoben, wie sich der Müll zusammensetzt, der in der Landschaft herumliegt. Und dabei zeigte sich, dass in erster Linie nicht der illegal entsorgte Sperrmüll das Problem ist, sondern der klassische Abfall, der unterwegs achtlos weggeworfen wird. Dabei vermüllen vor allem Getränkedosen und -flaschen die Landschaft.

Basis der Erhebung war der Müll, der heuer im Rahmen der jährlichen Flurreinigung in 50 der 119 Salzburger Gemeinden entlang von Wegen, auf Wiesen oder an Waldrändern gesammelt worden war. Das waren rund 8000 Kilo Abfall, wovon ein Fünftel exakt untersucht wurde. Rund 3200 Kilo davon machten sogenannte Littering-Abfälle aus, das sind einfach weggeworfene oder liegen gelassene Gegenstände wie Getränke-, Metall- und sonstige Verpackungen, Zigarettenstummel, Papier oder Take-away-Produkte.

Verunreinigung entsteht durch Stückzahl
Nach Gewicht entfiel mit fast zwei Dritteln davon der Löwenanteil auf Getränkeverpackungen. Dafür waren hauptsächlich 570 Glasflaschen verantwortlich, die deutlich mehr wogen, als die gesammelten 2270 Getränkedosen, 1310 PET-Flaschen und 150 Tetrapaks zusammen. "Die Verunreinigung entsteht nicht durch das Gewicht, sondern durch die Stückzahl", sagt Salzburgs Umweltreferentin LHStv. Astrid Rössler. Ebenfalls beim Gesamtgewicht vernachlässigbar, in der Stückzahl aber beträchtlich waren über Tausend Zigarettenschachteln und fast 6000 Zigarettenstummeln, die in den Sammelsäcken gelandet waren.

Quote für Mehrwegprodukte?
Als Ausweg sieht die Salzburger Umweltreferentin eine verpflichtende Quote für Mehrwegprodukte sowie die Einführung eines Pfandsystems auf PET-Flaschen und Alu-Dosen. "Mit Pfand hast Du das nicht mehr in der Landschaft. Es findet sich immer wer, der es sammelt und das Pfand einlöst." Bisher ist ein Pfandsystem vor allem am Widerstand der Wirtschaft gescheitert, so Rössler. Im neuen Abfallwirtschaftsgesetz, das 2018 in Kraft treten soll, wird "Littering" erstmals definiert. Vorgesehen ist darin auch eine Ermächtigung für die Gemeinden, dass diese das achtlose Wegwerfen von Abfällen per Verordnung unter Strafe stellen und ahnden können.

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