"Alle Dämme des Strafvollzugs sind somit gebrochen", so Personalvertreter der Justizwache Stein, Harald Gerstl, der für die Entscheidung des Höchstgerichts überhaupt kein Verständnis hat. Und das, obwohl der "Porno-Stein" vor rund einem Jahr genau in seiner Wirkungsstätte im niederösterreichischen Krems ins Rollen gebracht wurde.
Denn nachdem Anstaltsleiter Friedrich Nowak einem Häftling nicht erlaubt hatte, sich Porno-DVDs zu kaufen, setzte dieser kurzerhand einen Rechtsanwalt ein. Die folgende Beschwerde ging durch sämtliche Instanzen. Bis schlussendlich vor ein paar Tagen vom Verwaltungsgerichtshof ein Urteil ausgesprochen wurde, das niemand für möglich hielt: Pornos in Zellen erlaubt!
"Das Betrachten bestimmter Filme kann Gefangenen mit guter Führung nicht generell verboten werden", so die Verantwortlichen. Eine Entscheidung, die in Österreichs Gefängnissen natürlich für Hochstimmung sorgt. Allerdings nur unter den Inhaftierten. Denn Wachebeamte verstehen die Welt nicht mehr. Selbst Triebtäter sind davon nicht ausgeschlossen. Das kann nicht sein", so Harald Gerstl verärgert.
Der Anstaltsleiter selbst versucht die Gemüter ein wenig zu beruhigen: "Das bedeutet nicht, dass Pornos ohne Wenn und Aber genehmigt werden müssen. Bei Sex-Tätern wird man erst einen Psychologen zu Rate ziehen." Kinder- oder Gewaltpornos seien ohnehin tabu. Für reichlich neuen Zündstoff ist also auf alle Fälle gesorgt.
Klaus Loibnegger, Kronen Zeitung
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