Tatbegehungsgefahr

St. Pölten: U-Haft über Terrorverdächtige verhängt

Österreich
09.03.2017 15:21
Porträt von krone.at
Von krone.at

Über jene vier am Dienstag wegen Terrorverdachts in die Justizanstalt St. Pölten eingelieferten Männer ist am Donnerstag die U-Haft verhängt worden. Es bestehe Flucht-, Verdunklungs- und Tatbegehungsgefahr, teilte Franz Cutka, der Präsident des Landesgerichts St. Pölten, am Nachmittag mit.

Bei einem der jungen Erwachsenen komme zusätzlich der Haftgrund der Tatausführungsgefahr hinzu. Diesem Verdächtigen wird laut Gericht auch ein geplanter Raubüberfall auf ein Waffengeschäft vorgeworfen. Nächster Haftprüfungstermin ist Cutka zufolge der 23. März.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hatte am Mittwoch für vier der fünf am Montag in der niederösterreichischen Landeshauptstadt festgenommenen Terrorverdächtigen die U-Haft beantragt. Den Männern werde Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, sagte Sprecher Karl Wurzer. Ein am Dienstag auf freien Fuß gesetzter Jugendlicher (16) wird angezeigt.

"Verbreitung von Gedankengut und Propaganda des IS"
U-Haft sei wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr beantragt worden, so Wurzer am Mittwoch. Die jungen Männer stünden im Verdacht der "Verbreitung von Gedankengut und Propaganda des IS". Vier der fünf Verdächtigen haben Migrationshintergrund, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Er wies außerdem darauf hin, dass "mit Hochdruck an der Auswertung der sichergestellten zahlreichen Datenträger gearbeitet" werde.

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