Die Staatsanwaltschaft Salzburg erhebt Anklage und wirft einer in Salzburg lebenden Bosnierin (43) versuchten Mord vor. Sie soll demnach im Oktober 2023 auf ihren Ex eingestochen haben. Sprachnachrichten entlarvten die sechsfach vorbestrafte Kriminelle.
Eine in Salzburg lebende Bosnierin (43) muss sich am 2. Juli vor den Geschworenen im Landesgericht rechtfertigen: wegen versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben. Im Detail geht es um einen Streit mit dem Ex-Lebensgefährten und um drei Messerstiche – passiert am 18. Oktober 2023 in einer Wohnung im Salzburger Bahnhofsviertel.
Der 13-seitigen Anklage nach soll die bereits sechsfach vorbestrafte Frau aus Hass mit einem Messer auf ihren Ex eingestochen haben, mit dem sie schon seit 15 Jahren eine Art On-Off-Beziehung führt. „Bitte, hol‘ die Polizei“ hatte das Opfer nach der Bluttat zu einer Passantin beim Hauptbahnhof gesagt. Ein Rettungseinsatz folgte. Beim ersten Verhör am Krankenbett hatte das Opfer aber von einem Unbekannten gesprochen, der ihn attackiert habe.
Erst nach und nach konnten Ermittler den Vorfall als Beziehungstat entlarven. Gegenüber der Polizei räumte sie den Beziehungsstreit ein. Dabei machte sie ihrem Ex auch Vorwürfe: Er würde sie terrorisieren und habe sie angegriffen, sie sei aber unverletzt geblieben. Wie sich herausstellte, war eine Freundin der Frau beim blutigen Streit anwesend. Obwohl sie selbst am Arm geschnitten wurde, redete sie anfangs nur von Ohrfeigen.
Mit Mord gedroht
Weitere Zeugenaussagen und vor allem eindeutige Sprachnachrichten zeugen aber von einem „tiefen Hass“ der angeklagten Frau gegenüber dem Opfer, wie es in der Anklage heißt: „Ich stech‘ ihn ab, ich schwöre es. Ich bringe ihn um“, habe sie ins Handy gebrüllt – wenige Wochen vor der Tat. Und selbst einen Tag nach dem Vorfall verschickte sie eine Sprachnachricht, in der sie äußerte: „Ich schwöre, ich stehe ich ihn ab. Dieses Mal mache ich es wirklich.“
Das Opfer wird von Anwalt Stefan Rieder vertreten. Bei einer der Anklage entsprechenden Verurteilung drohen bis zu 20 Jahre oder lebenslange Haft.
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