Naturschutz käuflich

Der “Kuhhandel” wegen 380-kV ist rechtswidrig

Salzburg
15.11.2016 15:15

Die Salzburger Landesregierung verwässert den Naturschutz und macht es nicht nur in Zukunft leicht, wertvolle Landschaft zu zerstören. Auch für die vom Land genehmigte 380-kV-Freileitung würde es für den Verbund als Einschreiter möglich, sich "freizukaufen". Für Anwalt Adolf Concin ist jede Form von Ersatz ungeeignet.

Das Land Salzburg hat ein Problem: Es hat im Dezember 2015 erstinstanzlich die umstrittene Freileitung genehmigt, obwohl im UVP-Gutachten klar steht: "Die Auswirkungen des Projektes sind im Falle des Teilbereichs Landschaft insgesamt als bedeutend nachteilig anzusehen", so die Revital-Experten. Der Versuch des Landes, diesen Umstand nachträglich durch die Aufweichung des Naturschutzgesetzes zu reparieren, wird von betroffenen Gemeinden und Umweltschützern heftig kritisiert. Koppls Bürgermeister Rupert Reischl: "Die darin enthaltenen Übergangsbestimmungen erlauben es, die Zerstörung der Landschaft nicht nur durch Naturalersatz, also Ausgleichsmaßnahmen abzugelten, sondern auch durch Geldersatz. So könnte sich die APG durch Geld quasi freikaufen." Ein Umstand, den sowohl Naturschutzbund als auch die Naturfreunde heftig kritisieren.

Viele Gemeinden, unter ihnen auch Koppl und Eugendorf, haben beim Bundesverwaltungsgericht gegen den UVP-Bescheid berufen. Dr. Adolf Concin, gemeinsamer Rechtsanwalt der Flachgauer Gemeinden: "Die Vorschreibung von Ersatzmaßnahmen beispielsweise im Natura 2000-Gebiet der Weitwörther Au ist schon deshalb rechtswidrig, weil vom Gesetz her die Republik bzw. das Land Salzburg und nicht die Austrian Power Grid dazu verpflichtet ist. Auch die Vorschreibung einer Auenwerkstatt ist aus einer Vielzahl von Gründen grob rechtswidrig."

Land hat Naturschutz für Verbund zurechtgebogen
Selbst die APG möchte einen Aderlass vermeiden, egal ob durch Renaturierungsmaßnahmen oder Geldzahlungen. Auch sie beurteilt die Maßnahmen als rechtswidrig und hat gegen den UVP-Bescheid vom 14.12.2015 beim Bundesverwaltungsgericht ebenfalls Beschwerde erhoben. Naturschutzbund-Präsident Hans Kutil: "Das Ganze ist ein Kniefall des Landes vor der APG, ein für den Verbund zurecht gebogenes Naturschutzgesetz. Jeder, der Latschen oder Almrosen abreißt, wird bestraft. Für Großprojekte aber kann man sich das Wohlwollen der Behörde erkaufen."

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