Die Jägerin wird angeklagt, den Luchs mit der Bezeichnung "B7" erlegt zu haben, wie Pechatschek mitteilte. Bei der Frau handelt es sich um die Frau eines gleichaltrigen Jägers, der ursprünglich ins Visier der Ermittler geraten war. Die Aussage der Waidfrau ist laut Zeitung für die Staatsanwaltschaft wenig glaubhaft.
Staatsanwalt: Jäger müssen wissen, worauf sie schießen
Man verlange, dass ein Jäger wisse, worauf er schießt, wird Behördensprecher Guido Mairunteregg zitiert. Ein Prozesstermin steht noch aus. Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem bei einem Präparator Torso und Kopf eines Pinselohres gefunden worden waren. Gegen den Präparator werde noch ermittelt.
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