Die Geldstrafe, die ein Drittel des Strafrahmens ausmacht, bekam der Skirennläufer auf Grund seines hohen Verschuldens wegen der Alkoholisierung. Wenn er nicht bezahlt, dann muss er mit einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen rechnen.
Schmerzensgeld und Schadensersatz
Zudem muss Schifferer 250 Euro Teilschmerzensgeld an das Unfallopfer bezahlen sowie einen Teilschadensersatzanspruch von 300 Euro an die Firma ableisten, der der Klein-Lkw, den er tuschierte, gehörte.
Der Unfallgegner hat bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.800 Euro von der Versicherung des ÖSV-Läufers bekommen. Schifferer hat am 23. Juli 2005 mit 1,1 Promille Alkohol im Blut eine Kollision auf der Umfahrungsstraße Bischofshofen verursacht. Dabei ist ein 52-jähriger Pongauer leicht verletzt worden.
ÖSV hat ihm auch eine Strafe aufgebrummt
Schifferer musste bereits nach dem Unfall seinen Führerschein für zehn Monate abgeben. Laut Medienberichten brummte ihm der Österreichische Skiverband eine Geldstrafe in der Höhe von 3.000 Euro auf, die dem Roten Kreuz überwiesen worden sei. Weiters hat der Abfahrer nach eigenen Angaben „zur Buße“ bisher einen Tag von einem Dreitagesdienst in einer karitativen Einrichtung absolviert.
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