Grausam, pervers – anders lassen sich die mutmaßlichen Taten eines Mädchen-Quintetts aus Oberösterreich kaum beschreiben. Die teils noch keine 14 Jahre alten Verdächtigen sollen ein anderes Mädchen gedemütigt und gefoltert – und das alles auch noch gefilmt haben. Drei von ihnen sowie eine mutmaßliche Mitwisserin müssen sich jetzt vor Gericht verantworten.
Wie kann man nur so grausam sein? Ein Mädchen-Quintett soll in Leonstein in Oberösterreich das Opfer in einen Wald gelockt und dort zunächst auf das Mädchen eingeschlagen haben. Damit startete aber erst ein mehr als einstündiges Martyrium, das teilweise auch auf Video festgehalten wurde.
Das Opfer, ebenfalls aus jener Einrichtung, in der die anderen Mädchen lebten, musste sich laut Anklage entkleiden, wurde in die Genitalien getreten. Das Kind musste außerdem das Handy abgeben und wurde mehrmals mit dem Abstechen bedroht – zur Untermauerung der Drohung soll eine der Verdächtigen eine Schere in der Hand gehabt haben.
Erniedrigende Aufnahmen
Doch das war noch lange nicht alles. Das Opfer musste sich niederknien, um Verzeihung bitten, bellen wie ein Hund – damit es seine Schuhe wiederbekam – und auch noch andere erniedrigende Tätigkeiten ausführen. Auch angespuckt hätten die Verdächtigen ihr Opfer. Dabei wurde es auch immer wieder mit einem Handy gefilmt, ebenso wurden intime Aufnahmen gemacht. Diese Dateien ließ sich dann eine 14-Jährige schicken, die bei der Tat selbst gar nicht anwesend war.
Doch den fünf Verdächtigen – zwei davon noch unmündig, die mutmaßliche Haupttäterin gerade einmal 14 Jahre alt, die älteste 15 – reichte es noch nicht. Sie verlangten von der misshandelten Mitbewohnerin, dass sie sich von ihrem Freund trennen müsse und künftig die Hausaufgaben für andere machen solle. Und natürlich dürfe sie niemandem vom Übergriff erzählen.
Vier Mädchen auf der Anklagebank
Schließlich wurde der Übergriff bekannt. Alle mutmaßlichen Täterinnen wurden vom Opfer räumlich getrennt. Die vier strafmündigen Beschuldigten müssen sich nun am Landesgericht Steyr wegen Erpressung, schwerer Körperverletzung, Verbreitung von „bildlichem sexual bezogenem Kindesmissbrauchsmaterial“ verantworten.
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