Jahrelang hat Frau S. versucht, Mutter zu werden. Nach vielen Enttäuschungen hat sich die Wienerin schließlich für eine Adoption entschieden. "Nach dreieinhalb Jahren Wartezeit habe ich endlich einen Adoptionsvorschlag aus dem Ausland erhalten. In zwei Wochen wird mein Sohn zu mir kommen", freut sich die Neo-Mama. Dann möchte sich unsere Leserin viel Zeit für ihr Kind nehmen, so wie andere Mütter auch. Als Adoptivmutter darf Frau S. für sechs Monate in Karenz gehen.
Kein Kinderbetreuungsgeld, weil Sohn älter als 30 Monate ist
Eines unterscheidet sie dabei allerdings von den anderen Müttern: Sie bekommt keinen Cent Kinderbetreuungsgeld, weil ihr Sohn schon zweieinhalb Jahre alt ist. Das Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern nämlich maximal bis zum 30. Lebensmonat ihres Kindes. Dass ihr Sohn schon älter ist, sei halt Pech, meinen die zuständigen Behörden.
Man schlug der 42-Jährigen aber vor, sie solle ihren Job kündigen. Dann könne sie Mindestsicherung beantragen. Das kommt für Frau S. nicht infrage: "Ich möchte nach der Karenz auf jeden Fall wieder meinen Beruf ausüben. Ich arbeite seit meinem 18. Lebensjahr!"
Ihre Ombudsfrau findet jedenfalls, diese ungleiche Behandlung von Adoptivmüttern gehört gesetzlich abgeschafft! Oder will man Mütter, die einem "älteren" Kind eine Chance geben, etwa weiterhin im Regen stehen lassen?
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