Prozess in Leoben

IS-Fanatiker (18) erneut vor Gericht: 3 Jahre Haft

Steiermark
21.01.2026 14:39
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Ein 18-Jähriger aus der Obersteiermark musste sich am Mittwoch im Landesgericht Leoben unter anderem wegen des Verdachts der Teilnahme an der Terrororganisation IS verantworten. Er soll trotz einer einschlägigen Verurteilung laut Informationen des FBI nach Bombenbauplänen im Internet recherchiert haben. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt – nicht rechtskräftig.

Der Jugendliche ist im Landesgericht Leoben kein Unbekannter: Bereits 2023 hatte er sich wegen Plänen für einen Anschlag auf eine Schule in Bruck an der Mur verantworten müssen. Er wurde damals zu 24 Monaten Haft, acht davon unbedingt, verurteilt. Um seine Lehre abzuschließen, wurde ihm Haftaufschub gewährt. Ihm wurde Bewährungshilfe und eine Deradikalisierungsbegleitung zur Seite gestellt. Geholfen hat das laut der neuerlichen Anklage offenbar nicht.

Einschlägiges Video und Bilder am Mobiltelefon
Im Vorjahr soll der Jugendliche im Wesentlichen „gleich gelagerte Tathandlungen“ wie schon zuvor begangen haben, so die Staatsanwältin. Dem Angeklagten wird das Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation sowie das Vergehen der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat angelastet. Laut der Staatsanwältin habe er sich nur „scheinbar vom radikalen Gedankengut und dem IS distanziert“. Der 18-Jährige gab an, er sei nicht schuldig. Allerdings wurden einschlägige Videos und Bilder auf seinem Computer und auf seinem Mobiltelefon gefunden.

Vor Gericht meinte der Beschuldigte, die bisherige Haft habe ihn verändert und die Deradikalisierung habe „gut funktioniert“. Er bleibe aber dabei, dass ein Leben im Kalifat „erstrebenswert“ sei. Es hänge aber von der Art des Kalifats ab – und zwar „im Geist des Propheten und nicht nach dem IS“. Der IS töte wahllos, das sei falsch, beteuerte er. Er sei für ein „liberales Kalifat“.

Verschlüsselter USB-Stick
Seine Betreuer sehen in ihm allerdings ein hohes Gefährdungspotenzial und Risiko. Im Vergleich zu früher habe er im Vorjahr seine „digitalen Spuren“ gut verschleiert, so die Staatsanwältin. Laut Informationen des FBI hatte er im Februar 2025 ein spezielles Betriebssystem heruntergeladen, mit dem man über einen USB-Stick auf jedem Rechner ohne Spuren zu hinterlassen im Internet recherchieren kann.

Tatsächlich wurden später vier USB-Sticks beim Angeklagten gefunden. Einer davon war verschlüsselt. Was sich darauf befindet, wollte der 18-Jährige nicht sagen. Der Richter meinte: „Wenn Sie ein so harmloses Kalifat wollen, warum lassen Sie uns das nicht sehen?“ Es sei sein Recht, antwortete der Bursche.

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Wenn Sie ein so harmloses Kalifat wollen, warum lassen Sie uns das nicht sehen?

Der vorsitzende Richter zum Angeklagten

„Tickende Zeitbombe“
Auf dem Video, das auf seinem Computer gefunden wurde, spricht ein Mann westliche Jihadisten an, „einfache, unkomplizierte Anschläge“ im Namen des IS zu verüben, denn Gläubige im Westen würden da leben, „wo du unserem Feind wehtun kannst“. Im Video wird dazu aufgerufen, die Rolle auszuüben. Als Vorbild wurde etwa der Anschlag auf eine Bar für Homosexuelle in Orlando im US-Bundesstaat Florida 2016 genannt, bei dem 49 Menschen getötet wurden.

Die Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten ergab, dass er auf TikTok einer Reihe von radikalen Predigern folgte und diese auch vor Gericht beim Vorzeigen von Bildern erkannte, jedoch auf die Frage der beisitzenden Richterin keinen einzigen liberalen Muslim namentlich nennen konnte. Im Schlussplädoyer meinte die Staatsanwältin, dass bei ihm nur be- und kein entlastendes Material gefunden wurde. Mit seiner Einstellung und Ansichten sei er eine „tickende Zeitbombe“. Sein Anwalt dagegen unterstrich, dass keine Baupläne auf seinem Computer oder Mobiltelefon gefunden wurden.

„Vollkommener Topfen“
Am frühen Nachmittag entschied das Schöffengericht, dass der Jugendliche schuldig ist und deswegen drei Jahre Haftstrafe verbüßen muss. Zudem muss er auch die bisher teilweise bedingt nachgesehenen 24 Monate Haft aus seiner ersten Verurteilung komplett absitzen. „Knackpunkt war die Frage, ob Sie nach Plänen gesucht haben oder nicht“, sagte der Richter. Sowohl die beiden Berufsrichter als auch die beiden Schöffen schenkten den Hinweisen des FBI mehr Glauben als den Angaben des 18-Jährigen. Die Angaben, wonach der Beschuldigte einen „liberalen Islam“ wünsche, seien „vollkommener Topfen“, denn alles, was man auf dem Mobiltelefon und dem Computer des Burschen gefunden habe, zeige in eine andere Richtung.

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Sie haben aus sämtlichen sozialen Unterstützungen nichts gelernt, daher ist eine hohe Strafe nötig.

Der Richter bei der Urteilsbegründung

Milderungsgründe fanden die Richter kaum, dafür sei die Liste der Erschwerungsgründe lang. „Sie haben aus sämtlichen sozialen Unterstützungen nichts gelernt, daher ist eine hohe Strafe nötig“, begründete der Richter abschließend. „Wir hoffen, dass Sie eine Abkehr von dem finden, was wir bei Ihnen gefunden haben.“ Der 18-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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