Ein kleines Mitbringsel zu Schulschluss oder eine kleine Aufmerksamkeit zu Weihnachten dient seit Jahrzehnten als Anerkennung für die Arbeit des Lehrers. Doch welches Geschenk ist angebracht und welchen Wert darf es nicht übersteigen? Krone+ sah sich die Gesetzeslage an.
Bevor sich der Dezember dem Ende neigt, die Romantik von Weihnachten für Ruhe und Besinnlichkeit sorgt und das Jahr gelassen ausklingt, darf es schon noch einmal ordentlich zur Sache gehen. Etwa in Eltern-WhatsApp-Gruppen der schulpflichtigen Sprösslinge, in denen erbittert um das jährliche Weihnachtsgeschenk für das Lehrpersonal diskutiert wird.
2 Euro pro Kind oder etwa doch 5 Euro? Gar nichts oder eine kleine Geste? Und wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Dürfen Lehrer überhaupt Geschenke ihrer Schüler annehmen? Fragen über Fragen, die so manchen Elternteil zur Verzweiflung bringen können.
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