„Ich verzichte“

Wiedergutmachung in den nächsten 30 Jahren?

Burgenland
24.11.2025 11:00

Einbrecher stahl Pensionisten Schmuck und Erspartes. Vor Gericht gibt er an, bei älteren Menschen Rücksicht zu nehmen

Wenn ich gewusst hätte, dass die Dame schon ein bisschen älter ist, hätte ich es nicht getan“, sagt der Ukrainer (45), bevor er am Landesgericht Eisenstadt wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls rechtskräftig zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt wird.

Unbezahlbare Erinnerungen gestohlen
Mit einem Brecheisen hatte sich der gelernte Schlosser Zugang zum Haus der 75-Jährigen in Matzendorf (NÖ) verschafft und der Dame unbezahlbare Erinnerungen gestohlen – darunter die Eheringe der verstorbenen Eltern, den Verlobungsring der Mutter und die komplette Briefmarkensammlung des Vaters, deren Wert nur schwer zu eruieren ist. Laut Anklage beläuft sich der Schaden auf 3250 Euro. 2300 Euro sowie die Kosten für das eingeschlagene Fenster wurden von der Haushaltsversicherung erstattet.

Der zweite Geschädigte ist ein 72-Jähriger aus Gattendorf, dem der Täter ebenfalls nach einem Einbruch 9 Uhren, 38 Schmuckstücke und Bargeld entwendet hat. „Besonders bitter ist, dass ich am selben Tag noch 1000 Euro abgehoben habe, weil wir auf Urlaub fahren wollten“, sagt der Nordburgenländer im Zeugenstand. In seinem Fall war man von einem Schaden in Höhe von 28.600 Euro ausgegangen, die Versicherung überwies wenig mehr als 15.000.

Bezüglich der Differenzbeträge will die Vorsitzende des Schöffensenats nun wissen, ob sich die beiden Opfer dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen möchten. Bei Bejahung und Zuspruch würde es sich um einen Exekutionstitel handeln. Der Verurteilte hätte demnach 30 Jahre Zeit, den Schaden gutzumachen.

„Will diesen Herrn nie mehr wiedersehen“
Der Gattendorfer winkt sofort ab. „Ich verzichte darauf, weil das wird eh nix“, sagt der Mann. „Die paar Jahre, die mir noch bleiben, will ich mich nicht ärgern müssen. Was ich aber will: Diesen Herrn da nie mehr wiedersehen!“ Auch die Dame schüttelt den Kopf: „Lassen wir es bleiben.“ Nach der Urteilsverkündigung flüstert sie ihrer Tochter noch zu: „Aber alleine war der sicher nicht!“ Danach hatte im Saal 7 keiner gefragt.

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