Nicht angeleint tötete ein Jagdhund ein vollkommen verängstigtes Reh am Golfplatz in Gumpoldskirchen (Niederösterreich). Der Hundebesitzer reagierte äußerst aggressiv auf die Vorwürfe der Zeugen – die Polizei musste anrücken ...
Ein grausames Schauspiel wurde Herrn P. voriges Wochenende am Golfplatz am Gut Richardhof in Gumpoldskirchen, Bezirk Baden, geboten. Gegen 16.30 Uhr wurden er, seine Lebensgefährtin und ein befreundetes Pärchen Zeugen, wie ein frei laufender Jagdhund plötzlich einem Reh hinterherjagte, das sich auf dem Golfplatz verirrt hatte.
„Für das Reh gab es kein Entkommen und es prallte in unmittelbarer Nähe gegen einen Zaun“, so der Golfspieler. „Dort wurde es dann vom hetzenden Hund gerissen und derart stark verletzt, dass es nach ein paar qualvollen Minuten verendete“.
Hundebesitzer nahm Hund erst an Leine, als Polizei eintraf
Herr P. nahm mit dem Hundebesitzer Kontakt auf, der sich zum Zeitpunkt dieses schlimmen Vorfalls etwa 200 Meter weiter weg befand. Dieser reagierte äußerst aggressiv. „Trotz mehrmaligem Ersuchen den Hund anzuleinen, tat er das nicht“, so Herr P.
Der Kommentar des Hundebesitzers: „Es war ohnedies ein krankes Reh, ansonsten hätte es der Hund nicht erwischt“. Und: „Ich brauche meinen Hund nicht anzuleinen und Sie geht der ganze Vorfall nichts an.“ Er meinte auch, er sei der zuständige Jäger, so Herr P. „Und als er in Richtung Richardhof verschwand, drohte er uns noch mit einer Besitzstörungsklage“.
Es war ohnedies ein krankes Reh, ansonsten hätte es der Hund nicht erwischt. Mein Hund spürt, ob ein Reh krank ist oder nicht.
Hundebesitzer nach dem Vorfall
Daraufhin verständigte Herr P. über Notruf die Polizei. „Bis zum Eintreffen der Polizeistreife unterließ es der Unbekannte trotz mehrmaliger Aufforderung nach wie vor, den Hund anzuleinen“. Dies tat er erst, als die Polizei aus Laxenburg mit Blaulicht eintraf, berichtet Herr P. weiter.
Seitens der Landespolizeidirektion wurde der Vorfall bestätigt. Und auch, dass diesbezüglich ein Bericht wegen des Verdachtes einer möglichen Tierquälerei an die zuständige Staatsanwaltschaft ergehen werde.
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