Prozess in Innsbruck

Alkolenker rammte Biker, Vertuschung ging schief

Tirol
23.10.2025 07:00

Ein Baupolier (52) war betrunken, als er in Silz einen Radfahrer rammte und schwer verletzte. Zur Verschleierung tauschte er dann das Unfallauto aus. Nun gab es am Landesgericht die teure Quittung.

Zerknirscht saß der fleißige und unbescholtene 52-Jährige vor dem Landesgericht. Ende Juni hatte der Polier zu tief ins Glas geschaut und war dann mit einem nicht zugelassenen Auto, das eigentlich nur auf der Baustelle genutzt wird, losgefahren. Beim Abbiegen nach links übersah er einen Radfahrer, der danach ordentlich „bedient“ war – mit elf Rippenbrüchen und einer Schulterluxation.

Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt.
Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt.(Bild: Birbaumer Christof)

Anderes Fahrzeug an der Unfallstelle platziert
An sich schon ein folgenschweres Delikt, doch der Angeklagte machte es noch schlimmer: Er stellte den nicht zugelassenen Dacia zur Seite und platzierte den Mitsubishi seines Arbeitgebers am Unfallort. Um das Ganze glaubhafter zu machen, riss er bei diesem Fahrzeug auch noch den Seitenspiegel ab. „Ein Riesenfehler“, bekannte der Verteidiger, während der 52-Jährige stumm nickte.

Bei Alkohol-Delikt keine Diversion ohne Strafe
Der Vertuschungsversuch flog rasch auf und nun musste sich der Bauarbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fälschung eines Beweismittels verantworten. Eine Diversion ohne Strafe kommt bei einem Alkohol-Delikt nicht infrage.

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Stellen Sie sich vor, der Radfahrer stirbt.

Der Richter beim Prozess

Daher lautete das Urteil für den recht gut verdienenden 52-Jährigen auf 14.400 Euro Geldstrafe, die Hälfe davon bedingt. „Dies entspricht einer achtmonatigen Haftstrafe, die aber umgewandelt wurde“, erklärte der Richter. Zusätzlich sind an das Unfallopfer vorerst 1000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

„Stellen Sie sich vor, der Radfahrer stirbt“, stellte der Richter noch in den Raum. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab allerdings keine Erklärung ab – damit nicht rechtskräftig.

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