FPÖ-Präsident gibt vor

Rosenkranz verhängt Gender-Verbot im Parlament

Innenpolitik
18.10.2025 18:00

Was unter Schwarz-Blau in Niederösterreich für Behörden und unter Blau-Schwarz in der Steiermark für Gesetze gilt, soll bald auch im Hohen Haus gängige Praxis werden. FPÖ-Nationalratspräsident Walter Rosenkranz gibt, wie angekündigt, „neue“ Spielregeln für den Sprachgebrauch vor und bedient sich dabei der „altbewährten“ Formen.  

„Sehr geehrte Damen und Herren“, mit dieser Anrede wird hinkünftig Österreichs Parlament anlässlich des Nationalfeiertags wieder Besucher – und nicht „Besucher:Innen“ zum Tag der offenen Tür einladen. Und mit dieser Anrede wird im Hohen Haus ab sofort auch ganz generell gegrüßt und geladen. Denn, ähnlich wie es die Landesregierungen in Niederösterreich und der Steiermark vorgemacht haben, wird auch im Parlament nun ein Gender-Verbot verhängt, also beim Anwenden der deutschen Sprache auf Binnen-I, Doppelpunkt, „Sternderl“ und Schrägstrich in Zukunft verzichtet.

Präsident gibt Linien vor
„Als staatliche Institution haben wir uns an Regeln zu halten, wie sie der Rat für die deutsche Rechtschreibung als einzige staatlich anerkannte Institution vorgibt. Und das Parlament hat sich auch selbst 2021 eine rechtliche Grundlage im Frauenförderungsplan gegeben. Ich will, dass man sich einfach daran hält und keine eigene Sprache erfindet. Denn echte Gleichberechtigung entsteht durch Bildung, faire Chancen und Respekt – nicht durch Satzzeichen“, erklärt FPÖ-Nationalratspräsident Walter Rosenkranz der „Krone“.

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Das Parlament ist Ort der Demokratie, nicht des sprachpolitischen Experiments. Wir kehren zu einer Sprache zurück, die dem Geist der österreichischen Verfassung entspricht: allgemein verständlich, sachlich und inklusiv im besten Sinne.

FPÖ-Nationalratspräsident Walter Rosenkranz

Konzentration auf das Wesentliche
Im Parlament solle schließlich über Inhalte gestritten werden und nicht über Schreibweisen, die die Sprache unverständlich und holprig machen. „Nicht ohne Grund verwenden der Deutsche Bundestag und der Schweizer Nationalrat, aber auch nahezu alle Printmedien keine Gendersprache“, meint der protokollarisch zweithöchste Mann der Republik. Mit den neuen Richtlinien schaffe man jetzt wieder Konzentration auf das Wesentliche. Aber was bedeutet das konkret für das Hohe Haus? 

Wie die „Krone“ erfuhr, wurde die Parlamentsdirektion zum Ende der Woche darüber informiert, dass künftig bei der sprachlichen Praxis im Betrieb eine Richtlinie mit ausschließlich zwei Formen verwendet werden soll. Entweder die neutrale Form, wobei darauf zu achten sei, dass es zu keinen inhaltlichen Stilblüten komme und beispielsweise in einer Unfallstatistik „tote Radfahrende“ geschrieben werde. Oder – von Rosenkranz präferiert – die Paarform, wobei die Devise weiblich vor männlich, sprich: Damen und Herren, oder eben Bürgerinnen und Bürger, gelte.

Aus Kapazitätsgründen und den damit einhergehenden Kosten soll diese sprachliche Richtlinie jedenfalls für sämtliche zukünftigen Schriften des Parlaments gelten. 

Anpassungen in Texten geplant
„Bei bereits erstellten Texten soll die Umformulierung im Zuge von aktuellen Anpassungen bzw. Redigierungen (z.B. Nachdrucke etc.) laufend erfolgen“, heißt es aus dem Hohen Haus auf „Krone“-Anfrage. Für Reden im Nationalrat oder Texte der einzelnen Klubs gelten die Richtlinien freilich nicht – hier gilt das freie Mandat der Abgeordneten.

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