Nach 14 Jahren Streit
UBS gesteht Geldwäsche und muss 835 Mio. € zahlen
Ein seit 14 Jahren laufender Steuerstreit zwischen der Schweizer Großbank UBS und dem französischen Staat ist nun zu Ende. Das renommierte Finanzinstitut gestand im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung Geldwäsche und Beihilfe zu Steuerhinterziehung und muss nun 835 Millionen Euro Bußgeld und Schadenersatz zahlen.
„Mit dem heutigen Vergleich endet ein 14 Jahre langes Gerichtsverfahren“ hieß es in einer Mitteilung des französischen Justizministeriums. Im März 2019 war die UBS erstinstanzlich von einem Pariser Gericht wegen Geldwäsche und Beihilfe zu Steuerhinterziehung zu einer Rekordbuße und Schadenersatzzahlungen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro verdonnert worden. Das Berufungsgericht verurteilte die Bank daraufhin im Dezember 2021 zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden. Die UBS legte dagegen Rekurs ein und stellte für den Fall 1,1 Milliarden Euro zurück.
Illegale Werbung und Schwarzgeldkonten
Dann schickte das oberste Gericht des Nachbarlandes das Verfahren im November 2023 zurück zur Vorinstanz. An der grundsätzlichen Verurteilung der UBS wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei hielt der Kassationshof allerdings fest: Die Bank habe zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben und die Kundinnen und Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu eröffnen.
Nach Credit-Suisse-Übernahme Altlasten beseitigen
Ursprünglich hatte die UBS auch diese Auseinandersetzung – wie in Frankreich – vor Gericht klären wollen. Zahlreiche andere große Banken in den USA und Europa – unter anderem auch die Credit Suisse – hatten ähnliche Verfahren bereits beigelegt, zum Teil schon deutlich früher.
Nach der Ankündigung der Übernahme der Credit Suisse im März 2023 hatte es aber schnell den Anschein, dass die einzig verbliebene Schweizer Großbank Altlasten möglichst rasch ad acta legen will. Die UBS ist mit der Integration stark ausgelastet, langwierige Gerichtsprozesse dürften eine große zusätzliche Belastung sein. Mit dem Abschluss des Frankreich-Falls sind die meisten hausgemachten größeren Rechtsfälle der UBS nun abgeschlossen.
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